Wir möchten die Kinder und Jugendlichen, die unsere Einrichtungen und Maßnahmen besuchen, vor körperlichen und verbalen Grenzverletzungen, wie auch vor (sexueller) Gewalt und Missbrauch schützen. So ermöglichen wir den Kindern und Jugendlichen ein aufwachsen und lernen in sicheren und geschützten pädagogischen Feldern unserer Einrichtungen.
Dies gelingt vor allem dann, wenn wir ALLE wachsam, achtsam und sensibel mit dem Themen Schutz, Grenzen, Nähe und Distanz umgehen.
Kinder- und Jugendschutz – unsere Aufgaben
Der Katholischen Jugendagentur Wuppertal ist es ein wichtiges Anliegen, Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen und pädagogischen Angeboten zu schützen.
Im Selbstverständnis der KJA Wuppertal gGmbH umfasst der Bereich Kinder- und Jugendschutz alle Maßnahmen, die dem Schutz der verschiedenen Interessen von Kindern und Jugendlichen dienen.
Es werden in allen Handlungsfeldern der KJA Wuppertal gGmbH Maßnahmen, des gesetzlichen, strukturellen und des pädagogischen Kinder- und Jugendschutzes entwickelt, beachtet und umgesetzt. Dies geschieht zum einen damit Gefahren für Kinder und Jugendliche gar nicht erst entstehen und zum anderen damit Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden, Gefahren selber zu erkennen und mit ihnen verantwortungsbewusst umzugehen.
Neben den gesetzlichen Regelungen zum Schutz der spezifischen Interessen junger Menschen im Strafgesetzbuch (StGB) und den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), bilden die Bestimmungen des Jugendschutzes (JuSchG) und der Präventionsordnung des Erzbistums Köln (PrävO) eine Handlungsgrundlage der KJA Wuppertal gGmbH. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übernehmen aktiv Verantwortung im Bereich Kinder- und Jugendschutz, sie sind vertraut mit den nach Altersgrenzen abgestuften Vorgaben zu Freizeit- und Schulungsangeboten. Aktiv beteiligen sie sich auch an der Umsetzung des Schutzauftrages im Hinblick auf die verschiedenen Gefährdungspotentiale in ihrem Arbeitsfeld und Tätigkeitsbereich.
Zu den wesentlichen Aufgaben zählt in der KJA:
Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Präventionsordnung erstmalig im Jahr 2010 erlassen, die seitdem vorgeschrieben ist und in jeder Diözese Deutschlands Anwendung findet. In dieser Ordnung steht unter anderem im Absatz II §3 das jeder Rechtsträger, also auch die KJA Wuppertal gGmbH, ein Institutionelles Schutzkonzept erstellt. Dieses Institutionelle Schutzkonzept befasst sich mit den Themen: persönliche Eignung, erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung, Verhaltenskodex, Beschwerdewege, Qualitätsmanagement, Aus- & Fortbildungen sowie Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Das Gesamtpaket Prävention erfordert:
Weitere Informationen zu aktuellen Schulungen:
Hier leiten wir auf unsere Schulungsseiten weiter, wo alle aktuellen Schulungstermine zu finden sind.
Institutionelles Schutzkonzept:
Hier findest du das institutionelle Schutzkonzept (ISK) der KJA Wuppertal.