Tipps & Tricks rund um das Thema Sonderurlaub
In Nordrhein-Westfalen können ehrenamtlich tätige Personen ab 16 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen für die folgenden Tätigkeiten Sonderurlaubstage beim Arbeitgeber geltend machen:
Die Details finden sich im Sonderurlaubsgesetz.
In der katholischen Jugendarbeit im Erzbistum Köln gibt es zwei Wege, Sonderurlaub zu beantragen:
1. Für Maßnahmen der katholischen Jugendverbände gibt es auf der Website des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (bdkj-nrw.de) ausführliche Informationen und ein eigenes Antragsformular.
2. Für alle anderen Träger (Kirchengemeinden, etc.) geht der Antrag an den Landschaftverband Rheinland (LVR). Bitte vor dem Ausfüllen der Antragsformulare unbedingt das Hinweisblatt aufmerksam lesen:
Hinweisblatt zur Abwicklung der Erstattung von Verdienstausfall bei der Inanspruchnahme von unbezahltem Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubgesetz des Landes NRW (PDF)
Antrag Sonderurlaub (DOC)
Antrag Sonderurlaub Anlage auf Erstattung (DOC)
Anlage Förderung ehrenamtlich Mitarbeitender nach SUrlG
Bei weiteren Fragen zum Thema Sonderurlaub meldet euch gerne bei Nicole Kaluza.