Meldung einer Gutscheinaktion 2024

Wichtig ! Bitte pro Gutscheinangebot ein separates Formular ausfüllen.

Kostenlose Eintritte, Ermäßigungen oder Sonstige Vergünstigungen können generell nur im Zeitraum der Sommerferien des aktuellen Jahres durch Vorlage oder Entwertung des Ferien(s)pass-Ausweises eingelöst werden.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis spätestens 26.01.2024 an uns.

Angaben zum Anbieter

Art des Gutscheins

Bemerkungen zur Kostenabwicklung

Nach Abschluss der Sommerferien stelle ich dem Ferien(s)pass eine Rechnung über

Bitte beachten Sie bei der Rechnungsstellung, dass Sie die Gesamt-Endkosten (ggfs. inklusive Mehrwertsteuer!) entweder pro eingelöstem Ferienpass-Ausweis oder pauschal angeben können. Darüber hinaus gehende Mehrkosten können später jedoch nicht mehr geltend gemacht werden.

Datenschutz

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