Unser Gesetzgeber bietet Hinweisgeber*innen (auch Whistleblower genannt) mittels seines Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) die Möglichkeit, anonym und sicher relevante Missstände (z. B. Straftaten, Verstöße am Arbeitsplatz, Verstöße im Rahmen einer sonstigen Vertragsbeziehung mit der Katholische Jugendagentur Wuppertal gGmbH, Diskriminierungen, Menschenrechtsverletzungen, sonstiges erlittenes Unrecht) an uns weiterzuleiten.
Für einen professionellen Verfahrensablauf und zur Gewährleistung der Anonymität haben wir ein unabhängiges Unternehmen, den Bundesanzeiger Verlag GmbH, als vorgeschriebene Meldestelle für die Hinweisgeber*innen beauftragt.
Die Meldestelle nimmt etwaige Hinweise anonymisiert entgegen und leitet diese an uns weiter. Eine Meldung kann wahlweise mittels einer elektronischen Mail, einer telefonischen Hotline, per Briefpost und persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Bundesanzeiger Verlag GmbH) erfolgen (Meldekanäle).
Hinweisgeber*innen erhalten nach der Hinweiserteilung eine Eingangsbestätigung über den gewählten Meldekanal. Anschließend erfolgt die Bearbeitung der Meldung nach den jeweils geltenden maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen durch uns.
Die vier angebotenen Meldekanäle:
Hotline: | 0800-1234-205 (Mo – Fr, 8-18 Uhr) |
Mail (online): | hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de |
Post/Besuch: | Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln |
Besuch: | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Bundesanzeiger Verlag GmbH |
Hinweise:
Damit der Hinweis/die Hinweise ordnungsgemäß bearbeitet und beantwortet werden kann/können, ist die Angabe des Namens und der Adresse des/der Hinweisgeber*in erforderlich. Diese persönlichen Daten werden nicht an uns weitergegeben; sie dienen lediglich der Ermöglichung einer Rückantwort.